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Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen


§1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand

1) Unsere AGB gelten für Lieferungen von beweglichen Sachen nach maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages
2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir kenntnis entgegentstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchen als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der Jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung: vorgenommen.

§2 Angebot - Vertragsschluss - Angebotsunterlagen

1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend. Nichtzusendung einer Auftragsbestätigung gilt als Ablehnung.
2) An Abbildungen, Zeichenungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Wietergabe and Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrucklichen schriftlichen Zustimmung.

§3 Preise und Zahlungen

1) Der Angebotene Kaufpreis ist binden. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzteuer enthalten.
2) ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Hohe am Tag der Rechnung in der gesondert ausgewiesen.
3.) Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung and Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4.) Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis, Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunden das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Diese Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
5.) Die Gesamtgütung ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zuässig.
6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnes beruht.

§4 Leistungszeit - Gefahrübergang

1.) Sind von uns Lieferfristen angegeben und Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höhere Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das  Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
2.) Ist der Kunde Unternehmer, ist - sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt die Lieferung ab Werk vereinbart. Wird die Ware  auf Wunsch des Bestteller an diesen versand, So des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und/oder wer die Frachtkosten trägt.

§5 Haftung für Mängel

1.) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mängels schriftlich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
2.) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
3.) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen einJahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
4.) Ist der Kunde  Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses  nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht,  soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
5.) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§6 Haftung für Schäden

1.) Unsere Haftung für vertragliche pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitem beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die  Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden ( § 286 BGB ). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2.) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige pflichtverletzungen unsere Erfüllungsgehilfen.
3.) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Vertletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist. verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
4.) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§7 Eigentumsvorbehalt

1.) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2.) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Bestelller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
3.) ÜberZwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
4.) Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zu Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
5.) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§8 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Begins der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der  Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 10 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtstand

1.) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftsitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
2.) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3.) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Geilenkirchen.



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